Zulassungsstelle

Hilfreiche Tipps und Informationen

 

Wer ein Kraftfahrzeug oder einen Anhänger im öffentlichen Verkehr betreiben will, muss sich zunächst um dessen Zulassung bemühen. Die Kfz-Zulassung ist mit einer Reihe an Unterlagen, Behördengängen, Kosten und offenen Fragen verbunden. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen auf einen Blick sowie kompetente Hilfe von den GARANTA-Experten.

Was Sie für eine Kfz-Zulassung benötigen

Bevor Ihr Fahrzeug angemeldet werden kann, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Bei GARANTA Österreich finden Sie eine Reihe an flexiblen, maßgeschneiderten Lösungen, die Ihren Anforderungen gewiss gerecht werden. Im nächsten Schritt sammeln Sie sämtliche Unterlagen, die für die Kfz-Zulassung benötigt werden, darunter Lichtbildausweis und Nachweis des Hauptwohnsitzes sowie Genehmigungsnachweis. Dazu kommen weitere Dokumente für Neu- oder Gebrauchtwagen sowie für Firmenwagen und Leasing. Diese werden bei der für Ihren Bezirk zuständigen Zulassungsstelle eingereicht. Bei genehmigter Kfz-Zulassung erhalten Sie eine Zulassungsbescheinigung sowie ein Fahrzeug-Genehmigungsdokument.

Kfz-Anmeldung (Standardanmeldung)

Die Zulassungsstelle benötigt folgende Unterlagen:

 
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
  • Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung
  • Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Anmeldung für Sie durchführt.
  • Kaufvertrag oder Benützerüberlassungserklärung bei Leasingfahrzeugen
  • Juristische Personen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug bzw. Amtsbestätigung aus dem Vereinsregister für den Antragsteller der Zulassung
  • Prüfgutachten gemäß § 57a KFG (Pickerl), sofern das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist.
  • Versicherungsbestätigung der Kfz-Haftpflichtversicherung im Original
  • Kammerbestätigung bei Taxi, Mietwagen, Gütertransporte u. dgl.

Kfz-Abmeldung

Die Zulassungsstelle benötigt folgende Unterlagen:

 
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
  • Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Abmeldung für Sie durchführt.
  • Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
  • Alle Kennzeichentafeln
  • Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichentafel(n): Original Verlust- bzw. Diebstahlbestätigung einer österreichischen Polizeidienststelle
  • Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung

Änderung der Kfz-Zulassung

Sie möchten Ihre Adresse im Zulassungsschein ändern oder eine andere Änderung durchführen lassen? Die erforderlichen Unterlagen sind vom Änderungswunsch abhängig. Die nachfolgend gelisteten Unterlagen werden jedoch in jedem Fall benötigt.

Die Zulassungsstelle benötigt folgende Unterlagen:

 
  • Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
  • Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Änderung für Sie durchführt
  • Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
  • Namensänderung: zusätzlich Heiratsurkunde u. dgl.

Kennzeichenhinterlegung

Die Zulassungsstelle benötigt folgende Unterlagen:

 
  • Alle Kennzeichentafeln
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
  • Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Hinterlegung für Sie durchführt.
  • Zulassungsschein (bei Wechselkennzeichen von allen Fahrzeugen)
Achtung: Die Kennzeichenhinterlegung wird erst nach 47 Tagen prämienwirksam!

Verlust oder Diebstahl von Kfz-Kennzeichen

Die Zulassungsstelle benötigt folgende Unterlagen:

 
  • Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
  • Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Kennzeichen für Sie entgegen nimmt.
  • Noch vorhandene Kennzeichentafel
  • Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
  • Verlust-/Diebstahlbestätigung einer österreichischen Polizeidienststelle im Original
  • Prüfgutachten gemäß § 57a KFG (Pickerl), wenn dies bereits erforderlich gewesen ist.

Wechsel auf EU-Kennzeichen

Die Beibehaltung der Kombination am Kennzeichen (Zahlen, Buchstaben) ist ohne Mehrkosten möglich. Sie müssen lediglich die EU-Kennzeichen vor dem Fahrzeugwechsel nachbestellt haben

Die Zulassungsstelle benötigt folgende Unterlagen:

 
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
  • Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Kennzeichen für Sie entgegen nimmt.
  • Die „alten“ Kennzeichen
  • Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
  • Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung
  • Prüfgutachten gemäß § 57a KFG (Pickerl), wenn dies bereits erforderlich gewesen ist.

Wiederausfolgung Kfz-Kennzeichen

Die Zulassungsstelle benötigt folgende Unterlagen:

 
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
  • Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Unterlagen für Sie entgegen nimmt.

Wunschkennzeichen

Die Zulassungsstelle benötigt folgende Unterlagen:

 

Bei erstmaliger Bestellung Ihres Wunschkennzeichens

 
  • Reservierungsbestätigung der zuständigen Behörde

Bei Zuweisung einer bestehenden Zulassung sowie einer lagernden Kennzeichentafel

 
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
  • Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Unterlagen für Sie entgegen nimmt.
  • Alle bisherigen Kennzeichentafeln
  • Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
  • Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung
  • Prüfgutachten gemäß § 57a KFG (Pickerl), wenn dies bereits erforderlich gewesen ist.